Das George-Orwell-Syndrom verhindert effektive Polizeiarbeit
Seit Jahren habe ich den Eindruck, dass unsere Politik der Polizei nicht die technischen und wissenschaftlichen Möglichkeiten zur Verfügung stellt, die diese zur Aufklärung und Verhinderung von Verbrechen benötigt. In fast schon typisch deutscher Manier drehen wir uns im Kreise, wenn es um Videoüberwachung, erweiterte DNA-Analysen oder die Nutzung von Mautdaten geht. Geradezu abstrus ist es, wenn wir die in unseren Landen erfassten Mautdaten nicht einsetzen, aber zur Überführung eines Frauenmörders gerne entsprechende Daten aus Österreich heranziehen. Wo immer der Wunsch geäußert wird, moderne technische und wissenschaftliche Methoden zu nutzen, erklingt der gut organisierte Chor der Bedenkenträger. Diese Verhinderer sehen sich gerne als Fackelträger der Freiheit, in Wirklichkeit legen sie – bewusst oder unbewusst – Feuer an die Grundfesten des Rechtsstaats und erlauben mobilen und gewalttätigen Kriminellen und Terroristen ungestört ihr Unwesen zu treiben.
Gerade als Soziologe überrascht es mich immer wieder, in welch infamer Weise das Schutzbedürfnis der Menschen von manchen Politikern gegen den Rechtsstaat ausgespielt wird. In Wirklichkeit gehören natürlich der Schutz der Bürgerschaft und der Erhalt des Rechtsstaats zusammen. Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger auf manchen Plätzen und Straßen unsicher fühlen oder gar manche Stadtviertel meiden, dann führt dies doch nicht zu mehr Rechtsstaatlichkeit. Wer dann den Ausbau der Videoaufzeichnung bzw.-überwachung ablehnt, da diese mehr oder weniger in den Überwachungsstaat führe, der hat den Boden der Realität längst verlassen. Bei manchem Politiker frage ich mich schon, wann er das letzte Mal alleine zu nächtlicher Stunde einen Abstecher mit der S-Bahn gemacht hat. Am einfachsten kann man natürlich gute Ratschläge geben, wenn einen der Fahrer vor die Haustüre bringt oder gar noch ein Personenschützer im Schlepptau unterwegs ist.
Schreckgespenst Videoüberwachung
Kritiker der Videoüberwachung sehen meist nicht nur mit jeder Kamera im öffentlichen Raum den Rechtsstaat in die Knie gehen, sondern sie verweisen auch noch wortgewaltig darauf, dass mit eben diesen Maßnahmen nicht alle Kriminellen von ihren (Un-)Taten abgehalten werden könnten: “Es würden ganz überwiegend Personen überwacht, die selbst keinen Anlass dafür geben”, sagte der Chef des Deutschen Richterbundes, Jens Gnisa, laut Süddeutscher Zeitung (28.12.16). Und er fuhr fort: “So könnten beispielsweise mit Hilfe von Gesichtserkennungssoftware Bewegungsprofile erstellt werden. Dies alles würde beim Bürger das diffuse Gefühl einer permanenten Überwachung und damit eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität hervorrufen”. Der Direktor des Amtsgerichts Bielefeld hat somit eine Weltsicht, die ich nicht im Geringsten zu teilen vermag. Ich fühle mich nicht verfolgt, wenn ich eine Überwachungskamera sehe. Ansonsten dürfte ich auch keinesfalls nach Großbritannien reisen, denn dort hat seit den Zeiten der IRA-Anschläge die Zahl der Kameras gewaltig zugenommen.
Anmerken möchte ich, dass bei der Mehrzahl der Kameras im öffentlichen Raum – von Verkehrsmitteln bis zu Vorräumen von Banken mit Geldautomaten – keine Videoüberwachung im engeren Sinne stattfindet. Diese wäre nur gegeben, wenn in Echtzeit Sicherheitspersonal das Geschehen mitverfolgen würde. Personell wäre dies im Regelfall nicht zu leisten. Somit werden z.B. bei vielen Verkehrsunternehmen die Aufnahmen ungesehen nach einem (gesetzlich) festgelegten Zeitraum wieder gelöscht, wenn es keinen Vorfall gegeben hat. Wenn dennoch Kritiker diese Videoaufzeichnungen als Beleg für die Bedrohung des Rechtsstaats kritisieren, dann handeln sie in meinen Augen böswillig. Bei der eigentlichen Videoüberwachung verfolgen Mitarbeiter das Geschehen vor Ort unmittelbar über die Aufzeichnungen der Kameras und können schnell Einsatzkräfte gezielt entsenden.
Zu allem bereite Terroristen, Selbstmordattentäter, Kriminelle unter Drogeneinfluss oder bestimmte Sexualtäter werden natürlich von keiner Videokamera dieser Welt aufgehalten, aber kann dies ein Grund dafür sein, anderen Verbrechern freie Bahn zu gewähren? Ich denke, nein! Würde man der Argumentation von Richter Gnisa folgen, dann könnte man auch die Polizei (und auch sein Gericht) abschaffen, denn auch Polizei und Gerichte können Kriminelle nicht generell vor der Tat aus dem Verkehr ziehen. Apropos Verkehr: Bei allgemeinen Verkehrskontrollen werden doch auch nicht nur alkoholisierte Fahrer angehalten.
Selbst wenn ein Krimineller erst nach der Tat dank der Videoaufzeichnungen von der Polizei dingfest gemacht werden kann, dann verhindert dies u.U. Nachfolgeverbrechen. Vorausgesetzt, dass er nicht kurz darauf wieder – dank eines „verständnisvollen“ Richters – auf der Straße unterwegs ist – vielleicht reicht ja schon ein fester Wohnsitz.
Treppe hinunter getreten
Im Oktober 2016 wurde eine junge Frau am Berliner U-Bahnhof Hermannstraße von einem Mann in den Rücken getreten. Sie stürzte die Treppe hinunter, brach sich den Arm und zog sich Platzwunden am Kopf zu. Wenn man bei YouTube den gewalttätigen Angriff anschaut, dann wird einem bewusst, dass dieses Verbrechen noch weit schlimmere Folgen hätte haben können. Der Täter mit Bierflasche und Zigarette wurde von einer Videokamera der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erfasst, einschließlich seiner Begleiter. Erst Wochen nach der Tat wurden die Videoaufnahmen für eine Öffentlichkeitsfahndung genutzt und dies mit Erfolg. Resultierten die zeitlichen Verzögerungen aus der Zerstrittenheit des rot-rot-grünen Senats in Sachen Videoaufzeichnung?
Der inzwischen vor Gericht stehende Svetoslav S. war nach seiner Attacke auf die arglose Frau untergetaucht. „Während viele den Mann noch in seiner bulgarischen Heimat vermuteten, wurde er kurz vor Weihnachten in Berlin gefasst, als er auf dem Zentralen Omnibusbahnhof aus Südfrankreich ankam“, so Der Spiegel (15.6.17). Der 28-Jährige ist auch wegen Exhibitionismus angeklagt.
Obdachloser angezündet
Ein weiterer erschütternder Fall spielte sich leider wiederum in Berlin ab: Sechs junge Flüchtlinge aus Syrien und Libyen stehen dort vor Gericht, da sie einen schlafenden Obdachlosen im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet haben sollen. Dieser kam dank des beherzten Eingreifens anderer Menschen ohne Verletzungen davon. Nur der Haupttäter befindet sich im Übrigen noch in Haft.
Der Fahndungserfolg basiert auch hier auf Videoaufnahmen in der U-Bahn, die die Angeklagten zeigen, wie sie lachend vom Tatort wegfahren. Auch hier konnte die Tat durch eine Videoaufzeichnung nicht verhindert werden, doch der Fahndungserfolg unterstreicht die Bedeutung des Videomaterials. Und wenn Fotos von Verdächtigen vorliegen, dann erlaubt dies eine gezieltere Polizeiarbeit, ohne andere Spuren zu vernachlässigen. Außerdem können Unbeteiligte schneller ausgeschlossen werden.
DNA-Analysen besser nutzen
Im Herbst 2016 wurde an der Dreisam im badischen Freiburg die Studentin Maria L. vergewaltigt und ermordet. „Der im Dezember festgenommene Tatverdächtige war Ende 2015 als afghanischer Asylbewerber nach Deutschland gekommen, aber unmittelbar davor in Griechenland auf Bewährung aus einer Haft entlassen worden. Diese hatte er wegen versuchten Mordes an einer Frau verbüßt“, so Der Spiegel (30.3.17) Hätte ein aufgefundenes Haar vom Tatort umfassender untersucht und ausgewertet werden dürfen, dann wäre man dem mutmaßlichen Täter schneller auf die Spur gekommen und die Ermittlungsbehörden hätten andere Personengruppen früher aus dem Kreis der Verdächtigen ausschließen können. So bat der Freiburger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger die Politik, eine Ausweitung der DNA-Analyse zu ermöglichen: Beim Mordfall Maria L. “hätte uns das massiv geholfen”. Und er ergänzte in der Badischen Zeitung (6.12.16): “Wir hätten wesentlich konzentrierter die Ermittlungen vorantreiben können.”
Bisher dürfen mit Hilfe der DNA-Analyse nur Identität und Geschlecht festgestellt werden. Wissenschaftlich hat sich die Analyse des Erbguts weltweit deutlich weiterentwickelt, doch die politische Rahmensetzung bleibt in Deutschland hinter diesen Möglichkeiten zurück. Den Kritikern ist es lieber, dass nach einem Verbrechen erst mal alle Menschen in gleicher Weise verdächtigt werden, obwohl ganze Bevölkerungs- oder Altersgruppen ausgeschlossen werden könnten. Mit neueren Methoden ließe sich auch die kontinentale Herkunft von Personen besser ermitteln – zumindest einschränken. Natürlich müssen Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Offenheit für alle Erkenntnisse behalten, aber je kleiner die Gruppe der möglichen Verdächtigen ist, desto schneller können Fahndungserfolge erzielt werden.
Politische Initiative begrüßenswert
„Die aus Baden-Württemberg angestoßene Gesetzesänderung würde unsere Strafverfolgungsbehörden wesentlich voranbringen. Mit dem Vorschlag würde zum ersten Mal eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen, durch die Analyse von DNA-Spuren gezielt bestimmte äußerlich erkennbare Merkmale, nämlich Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das biologische Alter festzustellen“, so die Justizminister von Baden-Württemberg, Guido Wolf, und Bayern, Professor Winfried Bausback. (9.2.17). Die baden-württembergische Landesregierung stieß diese Bundesratsinitiative mit an, allerdings verhinderte der grüne Koalitionspartner die Aufnahme des Themas „Herkunftsregion“.
Ich hoffe, dass diese Initiative im Bundesrat und Bundestag nicht wieder zerredet wird. „Das Recht darf den Bezug zum technischen Fortschritt und zum Rechtsempfinden der Bürger nicht verlieren“, so Minister Wolf. Wenn sich heute mit hoher Wahrscheinlichkeit tragfähige Aussagen zur Augen- und Haarfarbe, zum Hauttyp und zum biologischen Alter des Trägers von DNA-Spurenmaterial treffen lassen, dann muss dies bei der Verbrechensbekämpfung genutzt werden. Minister Wolf weiter: „Alle diese Möglichkeiten bleiben derzeit ungenutzt, obwohl sie für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden von enormer Bedeutung sein können. Dafür haben die Bürger gerade bei schrecklichen Mordfällen – wie zuletzt in der Region Freiburg – zu Recht kein Verständnis!“
Mautdaten kein „Heiligtum“
Mit den von Minister Wolf angesprochenen Mordfällen im Raum Freiburg komme ich noch auf das unendliche Thema der Mautdaten zu sprechen. In unglaublicher Weise werden die auf Autobahnen und Bundesfernstraßen erfassten Mautdaten als eine Art „Heiligtum“ behandelt, die nur für die Abrechnung der Mautkosten genutzt werden dürfen. Selbst bei Mordfällen wird Polizei und Staatsanwaltschaft ein Zugriff verwehrt.
Beim Mord an einer Joggerin im badischen Endingen keimte im Zuge der Ermittlungen der Verdacht auf, dass ein Fernfahrer der Täter sein könne. Zum Durchbruch verhalfen der Polizei Mautdaten aus Österreich. Diese belegten, dass der rumänische Verdächtige nicht nur Carolin G. ermordet haben könnte, sondern auch im Jahr 2014 eine französische Studentin im österreichischen Kufstein. Ohne die österreichischen Mautdaten könnte dieser Lkw-Fahrer weiterhin neue Opfer suchen.
Wenn Mautdaten von Fahrzeugbewegungen auf deutschen Straßen nicht genutzt werden dürfen, dann müsste man ganz puristisch auch die Hilfe aus Österreich ablehnen. Aber selbstredend ist der andere Weg der richtige: Auch deutsche Mautdaten müssen für die Fahndung genutzt werden. Manchmal „bewundere“ ich Politiker und Juristen in Deutschland, die kein Problem damit haben, Daten über Steuersünder anzukaufen, auch wenn diese im Ausland illegal beschafft wurden. Aber warum sollen völlig legale Mautdaten im Gegensatz dazu auf keinen Fall genutzt werden, um Morde aufzuklären? Irgendwie erinnert mich dies an einen Fall, den ich als Schöffe erlebte: Ein übler Zuhälter zwang ausländische Frauen zur Prostitution und beutete sie aus. Dafür konnte er nur sehr schwer zur Rechenschaft gezogen werden, aber er hatte die Sozialabgaben nicht abgeführt – und schon saß er im Gefängnis. Zählen Verbrechen gegen das Leben weniger als gegen das Finanzamt oder die Krankenkassen?
Auf einen Wandel in der Politik lässt hoffen, dass der baden-württembergische Innenminister, Thomas Strobel, der im Bundestag noch gegen eine Nutzung der Mautdaten für polizeiliche Zwecke stimmte, inzwischen betont: „Ohne den Zugang zu den österreichischen Mautdaten und den Abgleich der Telekommunikationsdaten wären wir heute vermutlich nicht da, wo wir sind. Diese Diskussion müssen und werden wir in Deutschland, und auch in Baden-Württemberg, in aller Offenheit und Klarheit führen.“ (3.6.17)
Gewalttätern Paroli bieten
Wer mobile Täter stoppen will, der muss Mautdaten für die Polizeiarbeit nutzen können. Auch Terroristen, man denke nur an den Anschlag durch Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt in Berlin, greifen immer häufiger zum Lkw als Tatwaffe. Der Datenaustausch muss auch zwischen den Polizeibehörden in Europa intensiviert werden.
Wer Videoaufzeichnung bzw. -überwachung und Ausweitung der DNA-Analyse ablehnt, der muss den Bürgerinnen und Bürgern auch erklären, warum er ihr Recht auf Sicherheit so geringschätzt: “Wir wenden uns dagegen in einer überhasteten Reaktion auf einen einzelnen Kriminalfall einen so weitgehenden Eingriff zu vollziehen”, sagte der grüne Landtagsabgeordnete Uli Sckerl der “Schwäbischen Zeitung” (11.6.17) unter Bezugnahme auf den Mordfall in Endingen. “Bevor wir grundrechtsbeschränkende Maßnahmen fordern oder gar einführen, prüfen wir genau, ob sie notwendig und angemessen sind.” Ich fühle mich in meinen Grundrechten nicht eingeschränkt, wenn Mautdaten zur Fahndung nach Gewalttätern genutzt werden.
Und neu ist diese Problematik nun auch nicht gerade: Im November 2005 wurde ein Parkplatzwächter des Euro-Rasthofs Satteldorf nahe der Autobahn 6 (Landkreis Schwäbisch Hall) von einem Lkw angefahren und getötet. Für die Suche nach dem Fahrer durften die Mautdaten nicht genutzt werden. Der Täter wurde nie zur Rechenschaft gezogen. Seither hätte die Politik eine rechtskonforme Lösung erarbeiten können und müssen!
George Orwell – kein geeigneter Kronzeuge
Der Landeschef der Grünen in Baden-Württemberg, Oliver Hildenbrand, sah schon leicht hysterisch das Dauergespenst am Autobahn-Horizont hervorlugen: „Das würde George Orwell auf die Autobahn bringen.“ (Stuttgarter Zeitung, 13.6.17) Wenn den Gegnern der legalen Nutzung von Daten zur Verbrechensbekämpfung nichts mehr einfällt, dann muss immer der arme George Orwell herhalten. Die Beschreibung eines totalitären Staats à la „1984“ hat nun so gar nichts mit der Nutzung von Mautdaten zu tun, das kann jeder bei der Lektüre des Buches von George Orwell selbst erfahren. Geht es bei Orwell um die komplette Überwachung des privatesten Raums, nämlich der eigenen Wohnung, um die Manipulation und Unterdrückung der Menschen, so geht es bei den Mautdaten um Erkenntnisse aus dem Wirtschafsverkehr in unserem Land. Es geht um Fahrzeugbewegungen, die im Regelfall durch Speditionen gesteuert werden, es geht um Fahrzeuge über 7,5 Tonnen und allemal nicht um die Ausflugsfahrt der Bürgerinnen und Bürger.
Aber wenn schon George Orwell herangezogen würde, dann käme mir eher das Thema „Neusprech“ in den Sinn. Versuchen nicht auch manche Politiker, unsere Gedanken, die auf dem täglichen Erleben basieren, umzudeuten? Schnell wird man, wenn man die Nutzung von Mautdaten für die Polizeiarbeit fordert, zu einer Gefahr für den Rechtsstaat umgedeutet. Dennoch sollten wir uns nicht einreden lassen, dass eine Ausweitung der DNA-Analyse, die Nutzung der Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung oder eine sachgerechte Videoüberwachung im öffentlichen Raum im Gegensatz zum Rechtsstaat stehen.
Der Erhöhung der Sicherheit und der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie dient diese Art der Diskussion sicherlich nicht, die bei Sachthemen immer schon den Überwachungsstaat am Horizont heraufziehen sieht. Ideologisierte Gespenster-Diskussionen sorgen nicht für ein Mehr an Sicherheit, und wer das Unsicherheitsgefühl vieler Menschen kleinredet, der öffnet damit auch die Tür für populistische Parteien. Dies wollen wir hoffentlich alle nicht.
Eine Antwort auf „Wer hat Angst vor Videoüberwachung?“