Der Hornisgrinde-Wolf hat ein Lebensrecht
Das baden-württembergische Umweltministerium, dem die Grüne Thekla Walker vorsteht, hat die Jagd auf den Hornisgrinde-Wolf angeblasen. Zwar nicht mit dem Jagdhorn, aber unter Beifall von Cem Özdemir, dem grünen Möchtegern-Ministerpräsidenten, und dem amtierenden Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Vorwürfen, die Wolfshatz sei dem Wahlkampf geschuldet, wies Kretschmann mürrisch zurück: „Der Wolf weiß ja nicht, wann Wahlkampf ist.“ Doch eines ist sicher: Die Spitzengrünen Thekla Walker und Cem Özdemir kämpfen um jede Stimme, um den Machterhalt für Bündnis90/Die Grünen in Baden-Württemberg in jedem Fall zu sichern. Kretschmanns obskure Aussage habe ich in meinem Beitrag ‚Kretschmann: „Der Wolf weiß ja nicht, wann Wahlkampf ist.“ Aber Thekla Walker und Cem Özdemir wissen es umso besser‘ aufgegriffen. Mögen auch zwei Gerichte den Wolf GW2672m mit fragwürdigen Begründungen zum Abschuss freigegeben haben, warum erteilte Thekla Walker ausgerechnet in Wahlkampfzeiten den Auftrag an ein „spezialisiertes Team“, der Wolf solle „entnommen werden“? Unter strenger Geheimhaltung ist ein „Kommando“ unterwegs, so Cem Özdemir. Der Hornisgrinde-Wolf soll sich zahlreichen Menschen angenähert haben, er sei jedoch „nicht aggressiv“, sagt das Umweltministerium. Vom Ministerium entsandten ‚Fachleuten‘ allerdings gelang es nicht, den Wolf zu fangen, um ihn zu besendern, oder gar zu versuchen, Isegrim zu vergrämen. Da frage ich mich schon, wie stichhaltig die Argumentation des Ministeriums ist, der die Gerichte gefolgt sind. Genauso geht es mir auch bei den Stellungnahmen der Verwaltung des Nationalparks Schwarzwald, die für mich mehr als deutlich nach der mittelalterlichen Redewendung ausgerichtet zu sein scheint: ‚Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing.‘ Kein Wunder: Die Mittel für das Nationalparkzentrum und die laufenden Kosten fließen aus der Landeskasse in den Nationalpark. „Wir als Nationalpark stehen für den Schutz der Wildtiere. Aber wir sehen auch, dass hier eine Grenze erreicht wurde, die Fachleute und gerichtliche Instanzen auf Grundlage des Naturschutzrechts gezogen haben. Wir respektieren die fachliche und rechtliche Bewertung des Umweltministeriums und der beiden Gerichtsinstanzen, auch wenn die finale Entscheidung uns betroffen macht.“ Eine solche Argumentation ist für mich kaum erträglich: Verantwortung wegschieben und über den „Schutz der Wildtiere“ schwadronieren. Ist vielleicht nur der ausgestopfte Wolf in der Ausstellung des Nationalparkzentrums auf dem Ruhestein ein guter Wolf?

Vergrämung hat nicht stattgefunden
Dem Nationalpark Schwarzwald und den beiden UNESCO-Biosphärengebieten auf der Schwäbischen Alb und im Schwarzwald messe ich große Bedeutung zu, und ich unterschätze keinesfalls den Einsatz des grünen Parts der Landesregierung bei der Erweiterung des Nationalparks, der einen Lückenschluss zwischen den beiden ursprünglichen Gebieten erlaubte. Dies ändert aber nichts daran, dass ich keinerlei Verständnis für die Art und Weise habe, wie der Wolf im Umfeld der Hornisgrinde zu einer monströsen Gefahr für Menschen hochstilisiert wurde – ausgerechnet in Wahlkampfzeiten, wo Thekla Walker und Cem Özdemir als baden-württembergisches Spitzenduo von Bündnis90/Die Grünen um jede Stimme kämpfen – auch wenn sie von der Jagdlobby oder Wolfshassern kommen. Die Mutation der Grünen zu Wolfsjägern habe ich in ‚Baden-Württemberg: Grüne profilieren sich als Wolfsjäger. Ein Wolf im Nationalpark Schwarzwald wird zum Wahlkampfopfer‘ thematisiert. Nun weiß ich nicht, wieviel Sachverstand in der Nationalparkverwaltung vorhanden ist, doch für eine etwas sachkundigere Stellungnahme hätte es schon reichen sollen. „Zwei Instanzen haben sich mit den Fakten auseinandergesetzt: mit dem Verhalten des Wolfs, mit den Versuchen, ihn zu vergrämen und mit der Frage nach Alternativen“, so die Nationalparkverwaltung. Obwohl der Hornisgrinde-Wolf einerseits, wie das grüne Umweltministerium betont, fast auf Schritt und Tritt Menschen zu folgen scheint, liest sich eine Auflistung des gleichen Hauses gänzlich anders: „Wolf GW2672m im Nordschwarzwald. Detaillierte Auflistung der Fangversuche, um Entnahme zu vermeiden“. Besucher mit Vierbeiner sollen den Wolf ganz besonders anziehen, doch was steht in der Ministeriumsliste: „Circa 60 Minuten lang Versuch, geringe Distanz zu Wolf in Begleitung Hund zu provozieren. Wolf lässt keine Distanz unter 100 Meter zu.“ Mal bleibt der Wolf 70 Meter entfernt oder in noch größerer Distanz. „Nach Meldung einer Wolfssichtung wird direkt vor Ort versucht, Wolf zu verscheuchen/zu vergrämen. Wolf in Distanz 180 Meter sichtbar, zieht sich in Wald zurück. Schüsse mit Narkosegewehr oder Paintballmarkierer wären auf Grund zu großer Entfernung nicht möglich gewesen“, so nochmals die Aufstellung des Umweltministeriums. Entweder ist der Hornisgrinde-Wolf besonders schlau, denn er scheint auf den ersten Blick normale Wanderer und Spaziergänger von fachlich versierten Wolfsjägern unterscheiden zu können, oder der Wolf ist nicht halb so stark am persönlichen Kontakt mit Menschen und ihren Hunden interessiert. Haben die Richter am Verwaltungsgericht in Stuttgart und am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eigentlich die Unterlagen gelesen, ehe sie den finalen Todesschuss gerechtfertigt haben? Abwegig ist es, wenn die Nationalparkverwaltung von „Versuchen, ihn zu vergrämen“ spricht, denn diese sind oder konnten ernsthaft nicht erfolgen.

„Ein Nationalpark ist für die Natur da – und auch für die Menschen. Und es wird immer eine durchaus herausfordernde Aufgabe sein, hier die richtigen Formen eines guten Miteinanders und auch gute Grenzen dafür zu finden. Wir nehmen das sehr ernst und werden alles tun, um unsere Aufklärung hier noch weiter zu verbessern“, so die Verwaltung des Nationalparks Schwarzwald. Im Fall des jetzt im höchst offiziellen Auftrag gejagten Hornisgrinde-Wolfs kam der Gedanke „Ein Nationalpark ist für die Natur da“ zu kurz, ansonsten hätte man zur Ranzzeit bestimmte Wege für Besucher mit Hunden oder generell sperren können, auch wenn der Verwaltungsgerichtshof diese Maßnahme kurzerhand vom Tisch fegt. Wer den Weg weitertrottet, der jetzt ausgerechnet vom grünen Umweltministerium eingeschlagen wurde, und die Nationalparkverwaltung und zwei Gerichte als richtig ansehen, der erleichtert den Abschuss weiterer Wölfe ebenso wie die Liquidation von Bibern, Fischottern oder Saatkrähen. Wildtiere haben keinen leichten Stand in Deutschland, mögen sie auch andernorts wohlgelitten gewesen sein. Da wanderte ein Wisent, der jahrelang unbehelligt durch polnische Dörfer gezogen war, nach Brandenburg, und schon wurde er auf amtliches Geheiß erschossen. Bruno, der Bär kam aus Italien, und die Büchse knallte in Bayern im amtlichen Auftrag. Und nun soll es – mit richterlichem Segen – dem aus einem österreichischen Rudel stammenden Wolf GW2672 in Baden-Württemberg genauso ergehen! Mehr zur Grundsatzfrage, welche Chancen Wildtiere bei uns noch haben, finden Sie in meinem Beitrag: ‚Lebensrecht für Wildtiere in der Natur. Nur hinter Gittern eine Zukunft?‘

Ich wünsche dem Hornisgrinde-Wolf viel Glück, hoffentlich kann er dem „Kommando“ aus geheim gehaltenen Personen entkommen, vielleicht findet er anderswo ein ruhigeres Plätzchen und gar noch eine Fähe. Ansonsten droht ihm das Schicksal des Wolfs, den die Besucherinnen und Besucher in der Ausstellung des Nationalparkzentrums am Ruhestein betrachten können. Sollte nur ein ausgestopfter Wolf in den Augen der Nationalparkverwaltung ein guter Wolf sein? „Eine Spur wilder“, – das Motto des Nationalparks Schwarzwald – gerät zur Farce, wenn ich mir das geringe Engagement für den Hornisgrinde-Wolf anschaue.

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So mancher Zeitgenosse scheint die Natur und die darin lebenden Wildtiere nur zu schätzen, wenn sie ausgestopft oder weit entfernt sind. Das gilt für den Wolf in der Ausstellung des Nationalparkzentrums im Schwarzwald, aber auch für die ausgeprägte Doppelmoral von Steffi Lemke in ihrer Zeit als grüne Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. In deutschen Landen lobte sie sich selbst, man habe „eine Regelung beschlossen, die es bundesweit möglich macht, Wölfe nach Rissen auf Weidetiere schnell und unkompliziert abzuschießen“. Und sie setzte noch einen drauf: „Diese Schnellabschüsse sind unbürokratisch und praktikabel umsetzbar“. Wenn in Afrika Elefanten oder andere Wildtiere abgeschossen werden, dann soll die Einfuhr von ‚Trophäen‘ erschwert oder unmöglich gemacht werden. Nun, ich greife nicht zur Waffe und lege weder auf Wölfe noch auf Elefanten an, aber warum sind 1 000 Wölfe in Deutschland eine Gefahr, 130 000 Elefanten in Botswana für die dortigen Menschen dagegen keine? Der CSU-Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, seines Zeichens Metzger, setzt nun den von Steffi Lemke eingeschlagenen Weg fort und will den Wolf bejagen lassen. Ausführungen hierzu lesen Sie in: ‚Ministerin Lemke: Wölfe abschießen, Elefanten schützen. Die grüne Doppelmoral ist politisch gefährlich‘. (Bild: Ulsamer)

