Baden-Württemberg leistet sich ein ausuferndes Parlament
Ist dies noch Politik oder schon Satire? Die Kassen leeren sich in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, doch dem Landtag in Baden-Württemberg droht ein weiteres personelles Wachstum. Schuld daran ist ein neues Wahlgesetz, das initiiert von den Grünen und der CDU, die die Landesregierung stellen, und mitgetragen von der SPD, bei der nächsten Landtagswahl am 8. März 2026 zu noch mehr Abgeordneten führen dürfte. Landesparlamente haben zwar weniger an politischer Entscheidungskompetenz, doch über die schrumpfenden politischen Inhalte dürfen immer mehr Abgeordnete debattieren. Statt der ursprünglich vorgesehenen 120 Abgeordnete sitzen im Stuttgarter Landtag derzeit 154, und wenn das geänderte Wahlrecht greift, dann befürchten Kritiker – wie Professor Joachim Behnke von der Zeppelin Universität -, dass sich 180 oder gar 200 Parlamentarier im Plenarsaal zusammenkuscheln müssen. Statt einer Stimme haben die Wähler zukünftig zwei, und wenn sie diese splitten und wenn gar eine weitere Partei in den Landtag einziehen sollte, dann gibt es reichlich Überhang- und Ausgleichsmandate, wodurch der Landtag aus allen Nähten platzen dürfte.

Sachliche Kritik nicht erwünscht
Ausgerechnet in einem Bundesland, in dem gerne die schwäbische Hausfrau zitiert wird, die das Geld zusammenhält, hatte sich eine große Koalition aus Bündnis90/Die Grünen, angeführt vom grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, dem Regierungspartner CDU und der oppositionellen SPD zusammengefunden, um per Wahlrechtsänderung dem Landesparlament einen noch größeren Blähbauch zu verpassen. Nur die Liberalen und die AfD votierten nicht für diesen politischen Irrweg, der mehr Parteigängern ein warmes Plätzchen im Landtag verschaffen soll. Und ganz nebenbei verschieben Grüne, CDU und SPD mal wieder die Einflussmöglichkeiten weg vom Wahlbürger und hin zu den Parteigremien. „Der immer unwichtigere Landtag wird immer größer und teurer – das dürfte die Politikverdrossenheit weiter befördern“, so Andreas Müller in seinem Beitrag „Das übergroße ‚Hohe Haus‘ soll in den Keller ziehen“ in der Stuttgarter Zeitung. Die Idee, das Besucherzentrum im Untergeschoss zu einem Interimsplenarsaal umzubauen, bis das eigentliche Plenum erweitert ist, wurde inzwischen aufgegeben, da die Öffentlichkeit mit Unverständnis reagierte.

Früh hatte Professor Joachim Behnke von der Zeppelin Universität in Friedrichshafen am Bodensee auf das drohende weitere Anwachsen der Zahl an Landtagsabgeordneten durch das von Grünen, CDU und SPD beschlossene Wahlgesetz hingewiesen, doch wie so oft prallte sachorientierte Kritik an den politischen Entscheidungsträgern ab. „Wenn wir dementsprechend die Bundestagswahl von 2021 anschauen, dann müsste der Landtag nach dem neuen Gesetz – also nach dem jetzt aktuellen Gesetz ausgehend von 70 Wahlkreisen – auf vermutlich 200 Sitze vergrößert werden“, so Professor Behnke. Damit wäre die Kopfzahl fast doppelt so hoch wie ursprünglich vorgesehen. „Grundsätzlich lässt sich die Vergrößerung ganz einfach berechnen. Sie können sagen: Wenn sie ungefähr mit 30 % der Stimmen 90 % der Direktmandate gewinnen – das entspricht ungefähr, sogar noch etwas dramatischer, dem Ergebnis der Bundestagswahl -, dann muss der Landtag dreimal so groß sein wie die Anzahl der Direktmandate. Das heißt, wenn wir von 70 Direktmandaten ausgehen, kommen wir eben auf diese 210“, unterstrich Professor Behnke 2023 bei einer Anhörung im Landtag von Baden-Württemberg zu einem FDP-Gesetzentwurf, der die Aufblähung des Landesparlaments verhindern sollte. Und was sind schon Mehrkosten von bis zu 200 Mio. Euro in der nächsten fünfjährigen Legislaturperiode, die der Landesrechnungshof errechnete, so scheint mancher Politiker zu denken, wenn dafür noch mehr Parteigänger warm sitzen. „Ein Szenario ist, dass die Zahl der Abgeordneten um 100 über der Sollgröße liegen wird. Das würde Mehrkosten von rund 300 Millionen Euro in der kommenden Legislaturperiode verursachen“, so der Bund der Steuerzahlen. „Hinzu kämen Umbaukosten, weil der Plenarsaal zu klein wäre.“ Skurril ist es schon, wenn SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Brechstange eine Verkleinerung des XXL-Bundestags durchsetzen, obwohl dadurch Wahlkreisgewinner nicht in den Bundestag einzogen, und dann gleichzeitig in Baden-Württemberg eine Wahlrechtsreform durchdrückten, die fast zwangsläufig zu noch mehr Landtagsabgeordneten führt. Mehr zur fragwürdigen Wahlreform der Ampelregierung lesen Sie in meinem Beitrag ‚23 Wahlkreisgewinner nicht im Bundestag. Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung ist undemokratisch‘.
Wir Bürger sollen die Gürtel enger schnallen, dies betonen Politiker im Bund, in Stadt und Land, doch wenn es um eigene Interessen geht, dann wird alles getan, um Kritiker ins Abseits zu schieben. Dies gilt für die drohende weitere Aufblähung des ohnehin übergroßen Landtags in Stuttgart, aber auch für die Verdopplung des Kanzleramts in Berlin oder die Milliarden-Sanierung des Opernhauses in Stuttgart. Da mögen Rechnungshöfe oder der Bund der Steuerzahler kritisch ihre Stimmen erheben, doch noch immer werden unsere Steuergelder mit beiden Händen aus dem Fenster geworfen.

Zum Beitragsbild
Die Koalitionspartner Bündnis90/Die Grünen und die CDU haben gemeinsam mit der oppositionellen SPD eine Wahlreform beschlossen, die nach Berechnungen von Professor Joachim Behnke von der Zeppelin Universität bei der nächsten Landtagswahl am 8. März 2026 zu einer weiteren Aufblähung des baden-württembergischen Landtags führen dürfte. Kritische Einwände wurden zur Seite geschoben, und dies erinnert daran, wie die gleiche ‚große Koalition‘ in Stuttgart beschloss, die Alterssicherung einem Versorgungswerk zu überlassen. Da wird gerne in Sonntagsreden besonders bei Grünen und Sozialdemokraten betont, jeder Erwerbstätige solle in die Deutsche Rentenversicherung einbezogen werden, doch wenn es um die eigene Alterssicherung geht, dann ziehen die Parlamentarier einen Sonderweg vor. Auf diese Doppelmoral bin ich in einem Blog-Beitrag eingegangen: ‚Staatliche Rentenversicherung für alle! Nur nicht für Abgeordnete? Grüne, CDU und SPD in Baden-Württemberg für Versorgungswerk‘. Volksnah reden und volksnah handeln, das ist eben zweierlei! (Bild: Ulsamer)

