Wie kommen die Fahrzeuge des Arbeitgebers in eine Streik-Demo?
Als ich in der „Tagesschau“ den Verdi-Chef Frank Bsirske über die „Mauertaktik und Blockadepolitik“ der Arbeitgeber herziehen hörte, da waren dies gewohnte Töne dieses Gewerkschaftsvorsitzenden, der für mich immer den Eindruck erweckt, als sei er aus der Zeit gefallen. Und auch der lautstarke Ruf nach sechs Prozent mehr Lohn, untermalt mit Trillerpfeifen, gehört ja leider zum ‚guten‘, eher schlechten Ton mancher Tarifauseinandersetzungen.
Illegaler Triumphzug
Was mich nun aber wirklich irritierte, waren nicht die Bsirske-Sprüche, sondern zwei Fahrzeuge, die gewissermaßen triumphierend im Demonstrationszug mitgeführt wurden. Ein Feuerwehrfahrzeug und ein Spezialfahrzeug für das Bugsieren von Flugzeugen. Was sich doch Verdi alles so leistet? Hat Bsirske vielleicht ein eigenes Feuerwehrfahrzeug für seine Gewerkschaft angeschafft? Dann kann er gewerkschaftsinterne Brände gleich selbst löschen! Aber was macht er mit dem Spezialfahrzeug des „Bodenverkehrsdienstes“ vom Frankfurter Flughafen?

Oder hat Verdi seinen Fuhrpark doch nicht erweitert und seine streikaffinen Mitglieder haben sich kurzerhand für die Streik-Demo in ihre Dienstfahrzeuge geschwungen – und sie auch gleich noch ‚nett‘ mit Verdi-Fahnen dekoriert. Selbst wenn der Arbeitgeber dies augenzwinkernd erlaubt haben sollte, so bleibt für mich doch die Frage, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei (Warn-)Streiks ihre Dienstfahrzeuge oder Ausrüstungen mitführen dürfen. Ich halte dies für einen klaren Rechtsbruch. Fraport als Träger des Flughafens in Frankfurt ist zwar börsennotiert, aber mehrheitlich im öffentlichen Besitz. Sowohl private als auch öffentliche Unternehmen müssen solchen Umtrieben Einhalt gebieten! Und dies gilt natürlich auch für alle städtischen Betriebe. Gerade auch als Steuerzahler halte ich es für einen Missbrauch öffentlichen Eigentums, wenn Fahrzeuge – wie hier von Verdi – bei Streiks eingesetzt werden.
Sollte kein eindeutiges Nein von Anteilseignern aus Justiz und Politik erklingen, dann können streikende Straßenbahnfahrer ihr Vehikel ja auch mit Streikparolen ‚verschönern‘ und damit an wartenden Fahrgästen vorbeirollen! Zumindest in der „Tagesschau“ kein kritisches Wort zu diesen Umtrieben.

Bsirske & Co. ohne Augenmaß
Das Streikrecht ist ein hohes Gut, doch können nach meiner Meinung keine Fahrzeuge des Arbeitgebers in Streik-Demos mitgeführt werden. Trauen sich die Arbeitgeber schon nicht mehr, solchen rechtswidrigen Aktionen Einhalt zu gebieten? Bsirske selbst wird dieser Missbrauch öffentlichen Eigentums vielleicht nicht auffallen, so flog er ja auch 2008 – wie „Spiegel-online“ berichtete – mit einem Gratisticket der Lufthansa in die USA. Er verstand die Kritik daran zuerst nicht, denn diese Freiflüge stünden allen Aufsichtsratsmitgliedern der Lufthansa zu, doch als die Skandal-Rufe lauter wurden, bequemte er sich, den Erste-Klasse-Urlaubsflug aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Besonders prekär war der Luxusflug auch, da zeitgleich seine Gewerkschaftsmitglieder die Lufthansa bestreikten. So ein Zufall, dass gerade sein Flug abheben konnte!

Heute Fahrzeuge der Feuerwehr und der Bodendienste, morgen Krankenwagen, Mülltransporter – und eines nicht fernen Tages marschieren dann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bestreikten Kitas mit den Kindern mit? Dann wäre zumindest die Frage, wer die Kinder an Streiktagen beaufsichtigt, auch gleich mit gelöst. Vielleicht könnten die Verdi-Mitglieder dann auch noch einige Patienten aus dem nächsten Krankenhaus in die erste Streik-Reihe schieben …
In unserer vielgerühmten und doch längst ausgehöhlten Sozialen Marktwirtschaft gehören Fahrzeuge und Arbeitsgeräte noch immer den privaten und öffentlichen Unternehmen und damit auch den Anteilseignern bzw. den Steuerzahlern – und sicherlich nicht einer Gewerkschaft wie Verdi.