Deutschland: Der Rechtsweg gerät zur unendlichen Geschichte

Wird der Rechtsstaat zum deutschen Absurdistan?

Über fünf Jahre wurde in München gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte im sogenannten NSU-Prozess verhandelt, und im baden-württembergischen Staufen ging das Martyrium eines kleinen Jungen weiter, weil ein Familiengericht keine Grundlage dafür sah, das Kind dauerhaft aus dem Umfeld der Mutter zu nehmen. Natürlich zwei gänzlich unterschiedliche Fälle, aber irgendwie habe ich schon das Gefühl, dass in unserem Rechtssystem der Wurm drin ist, um es ganz unjuristisch zu sagen. Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass sich inzwischen selbst Richter, Staatsanwälte und Anwälte auf dem Rechtsweg verirren. Oder wie kann es sein, dass in Duisburg 2010 bei der Loveparade 21 Menschen getötet und 650 zum Teil schwer verletzt wurden und es dann sage und schreibe sieben Jahre bis zum Prozessbeginn dauerte? Und nochmals ein anderes Feld: Anis Amri reiste mit unterschiedlichsten Identitäten durch Deutschland, ehe er in Berlin zwölf Menschen tötete. Polizei und Justiz – und die Politik – stolperten hinter ihm her. Als islamistischer Gefährder und Drogenhändler landete er nur für eine Nacht im Gefängnis.

Der Reuchtag in Berlin von der Frontseite. Der Innenraum ist erleuchtet, die Säulen und das Dach erheben sich gegen den dunklen Himmel. "Dem deutschen Volke" ist zu lesen.
„Dem deutschen Volke“, so prangt es in großen Lettern auf der Fassade des Reichstags in Berlin. So wäre es auch mein eindringlicher Wunsch an die 709 Damen und Herren Abgeordneten in unserem XXL-Bundestag: Sorgen Sie mit Ihrer Gesetzgebung dafür, dass der Rechtsstaat in unserem Land gestärkt wird, und dies heißt auch: zügigere Gerichtsentscheidungen. (Bild: Ulsamer)

Wer ist denn hier das Opfer?

Aber nicht genug: Da reiste ein früherer Leibwächter Bin Ladens, eines Terroristen und Massenmörders, 1997 zum Studium nach Deutschland ein, lebte seit 2005 mit Frau und Kindern in Bochum, wurde dann in einem fast beispiellosen Informationswirrwarr von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stadtverwaltung, Polizei und Gerichten per Flugzeug nach Tunesien abgeschoben – und soll dann auf gerichtliche Anordnung wieder zurückgeholt werden. Dies mag formaljuristisch richtig sein, doch hat in Gerichtskreisen und der Politik irgendjemand mal darüber nachgedacht, was mit Fällen wie Sami A. dem Rechtsstaat wirklich angetan wird? Gewinnen nicht immer mehr Bürgerinnen und Bürger den Eindruck, Kriminelle und Terroristen würden dem Rechtsstaat auf der Nase herumtanzen? Ist es dann wirklich verwunderlich, dass die AfD – trotz personeller und inhaltlicher Schwächen – zum Überholvorgang ansetzt? Schon bei der letzten Bundestagswahl lag sie in Sachsen vor der CDU, und wie wird sich dies bis zur Landtagswahl im kommenden Jahr entwickeln?

Bleiben wir zuerst bei dem Komplex krimineller Asylsuchender, denn hier hat sich doch das Rechtsempfinden vieler Menschen von der in unseren Gerichten praktizierten Rechtsprechung am weitesten entfernt. Die von Bundeskanzlerin Angela Merkel 2015 ohne jede Kontrolle an den Grenzen ins Land geleitete Migrationswelle hat zu einer enormen Überforderung der Behörden – wie des BAMF – geführt und nun auch die Verwaltungsgerichte in den Sog hineingezogen: Und da wird beim BAMF nicht nur ein deutscher Unteroffizier aus Offenbach, Franco A., als syrischer Flüchtling anerkannt, sondern Hunderttausende von Klagen verstopfen auf Jahre die Verwaltungsgerichte, denn wer möchte es einem abgelehnten Asylbewerber verdenken, dass er bis zum letzten unser Rechtssystem ausnutzt? Mein Vorwurf richtet sich hier nicht an einzelne Richter oder Klägeranwälte, die natürlich ihre eigene Geschäftsgrundlage pflegen, sondern gegen die Politik.

Bild-Facebook-Post mit einem Foto Sami A., der nach Tunesien abgeschoben wurde.
Sami A. hat seit Jahren unerkannt und unbelangt in Deutschland gelebt, obwohl er dem islamistischen Terroristenchef Bin Laden als Leibwächter gedient haben soll. Schon dies halte ich für einen Skandal, doch das Verwirrspiel um seine Abschiebung in sein Heimatland Tunesien verdeutlicht, dass es bei Flüchtlingen, die nach Deutschland einreisen und bei bereits anwesenden Gefährdern einer besseren Zusammenarbeit zwischen allen Behörden bedarf. Es kann nicht sein, dass Abschiebungen so dilettantisch vorbereitet werden, dass Gerichte anschließend die Rückholung fordern. Und Sami A. ist da leider kein Einzelfall. Völlig unverständlich ist für mich aber auch das mimosenhafte Verhalten der Gerichtspräsidentin Ricarda Brandts: Auch Gerichte müssen sich kritische Anmerkungen gefallen lassen, wenn die Kluft zwischen dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger und Gerichtsentscheidungen beständig größer wird. (Bild: Screenshot, Bild/Facebook, 19.8.18)

Gerichte müssen Kritik ertragen

Viele überlange Abstimmungswege ließen sich verkürzen, wenn Polizei, Justiz, BAMF und andere Institutionen bei Asylentscheidungen enger und an einem Ort zusammenarbeiten würden. Eine deutliche Verkürzung des Rechtswegs in zeitlicher Hinsicht und ohne Eingriff in die Rechte der Migranten, könnte durch Kooperation vor Ort erreicht werden. Über die Namensgebung – wie Ankerzentren – kann man natürlich streiten, aber die Beschleunigung aller Verfahren ist auch im Sinne der betroffenen Migranten. Was nutzen Entscheidungen nach drei, fünf oder gar zehn Jahren? Nichts! Der Rechtsweg wird dann zur unendlichen Geschichte, und dies zum Schaden von Migranten und in Deutschland ansässigen Bürgern mit oder ohne Migrationshintergrund, und das Ansehen des Rechtsstaats wird zerstört.

Aber jedes kritische Hinterfragen des Rechtswegs und der enthaltenen Stolperfallen gilt schnell als Sakrileg. So war es auch im Fall Sami A. Kritische Anmerkungen aus der Politik, die an das Rechtsempfinden der Bürgerschaft erinnerten, brachten Ricarda Brandts, die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen, sofort auf die Palme, die schon den Rechtsstaat in Gefahr sah. Flugs ruderte auch der stellvertretende Ministerpräsident und Flüchtlingsminister Joachim Stamp von der FDP zurück. Die freie Rechtsprechung ist ein hohes Gut, aber Politik und Bürgerschaft steht es selbstredend zu, sich über Gerichtsentscheidungen Gedanken zu machen und diese kritisch und öffentlich zu hinterfragen.

"Besser hinschauen", so der Titel des FAZ-Kommentars. Im Vordergrund der Hemdärmel eines Justit-Beamten in Baden-Württemberg.
„Besser hinschauen“ fordert der Kommentator Alfons Kaiser in der FAZ ausgelöst durch den brutalen Missbrauchsfall im baden-württembergischen Staufen. Für mich ist nicht nur die Erbarmungslosigkeit einer Mutter erschreckend, die ihr Kind selbst missbraucht und dann auch über das Darknet an andere Vergewaltiger verkauft, sondern auch das krasse Fehlverhalten eines Familiengerichts. Polizeiliche Hinweise führten zur zeitweiligen Inobhutnahme des kleinen Jungen durch das Jugendamt, doch die Mutter erhielt das Kind zurück, obwohl sie mit einem vorbestraften Kinderschänder zusammenlebte. Dies ist eine Schande für den Rechtsstaat. (Bild: Screenshot, FAZ, 19.8.18)

Auch die Justiz muss Verantwortung übernehmen

Generell stellt sich für mich die Frage, welche Verantwortung Gerichte für ihre Entscheidungen – und auch Fehlentscheidungen, wie im Fall des brutal missbrauchten und von der eigenen Mutter verkauften Kindes in Staufen – tragen? Eigentlich keine! Wäre der neunjährige Junge, dessen Mutter mit einem verurteilten Sexualstraftäter zusammenlebte, durch das Familiengericht geschützt worden – sprich in Obhut genommen worden -, dann wären ihm weitere Vergewaltigungen durch deutsche und internationale perverse Gewalttäter erspart geblieben. Wo ist denn hier die Verantwortung der zuständigen Richter, die eine Fehlentscheidung zu Lasten eines Opfers treffen? Gilt eine solche Frage bereits schon als Angriff auf den Rechtsstaat? Richter sind keine Halbgötter, sondern sie müssen sich an Recht und Gesetz – und auch am Gerechtigkeitsempfinden – messen lassen.

Der Titel meines Blogs ‚Deutschland geliebte Bananenrepublik‘ trifft auch bei juristischen Themen – leider! – immer häufiger zu. Oder wie ist es möglich, dass die Justiz in Nordrhein-Westfalen sieben Jahre benötigt, um sich vor Gericht inhaltlich mit der Loveparade zu befassen? Bei jedem Arbeitsunfall in einem Unternehmen wird schnellstens eine Antwort darauf gesucht, wer die Verantwortung trägt. Und dies ist richtig, denn nur dann können ähnliche Vorfälle u.U. verhindert werden. Doch bei 21 Toten und 650 Verletzten, da leitete die Staatsanwaltschaft völlig zurecht ein Ermittlungsverfahren ein, das Landgericht andererseits lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Erst das Oberlandesgericht Düsseldorf ebnete dann den Weg zu einem Prozess. Auch in diesem Fall weiß ich weder wer die Schuld an dieser Katastrophe trägt noch wie das angemessene Strafmaß aussieht, aber für mich als Bürger ist klar, dass es Verantwortliche geben muss. Bei guter Planung und Organisation kann an einem geeigneten Ort ein solches Desaster nicht seinen Lauf nehmen. Völlig unerträglich ist es jedoch für die Hinterbliebenen und Opfer, wenn sich der Rechtsstaat erst nach Protesten des Themas annimmt.

Der Duisburger Ex-Oberbürgermeister Sauerland an einem Tisch beim Gerichtsprozess.
Da gibt es 21 Tote und 650 Verletzte bei der Loveparade in Duisburg, und erst nach 7 Jahren beschäftigt sich ein Gericht ernsthaft mit diesem unbeschreiblichen Desaster, das letztendlich auf Fehlorganisation und Missmanagement zurückgeht. Bei einem solch langen Vorlauf werden auch Erinnerungen bei Zeugen nicht ohne Lücken sein, vor allem bei einem solch traumatischen Erlebnis. Aus meiner Sicht ist es ein Ding der Unmöglichkeit, dass das Landgericht erst durch das Oberlandesgericht gewissermaßen dazu gedrängt werden musste, sich mit der Tragödie inhaltlich zu beschäftigen. (Bild: Screenshot, WDR/Facebook,19.8.18)

Rechtsprechung als unendliche Geschichte

Auch den NSU-Prozess, in dessen Mittelpunkt Beate Zschäpe stand, verfolgte ich als Außenstehender, aber geht es Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nicht wie mir? Ich frage mich, ob wir fünf Jahre benötigen dürfen, um einen Gerichtsentscheid in einem solchen Verfahren zu erzielen? Nun fehlten der Hauptangeklagten die Eloquenz und vermutlich auch die ideologische Beschlagenheit, die manche Täter aus der ‚Roten Armee Fraktion‘ (RAF) auszeichneten, doch beim Terrorismus von Links und Rechts geht es u.a. darum, den Rechtsstaat ad absurdum zu führen. Das Hin und Her mit Pflicht- und Vertrauensanwälten, das Ausnutzen selbst des letzten juristischen Schlupflochs gehören für linke und rechte Extremisten dazu. Jeden Tag, den sich das Gericht mit ihnen herumplagt, jede Berichterstattung in den Medien gilt ihnen als Erfolg. Hier würde ich gleichfalls vom Gesetzgeber erwarten, dass er die Prozessordnung einer kritischen Überprüfung unterzieht. Am Reichstag in Berlin steht nicht zu Unrecht ‚Dem deutschen Volke‘ – und dies muss sich auch auf die Gesetzgebung des Bundestags und die Rechtsprechung beziehen. Beim NSU-Prozess – der einem selbsternannten Nationalsozialistischen Untergrund gemacht wurde – wird besonders deutlich, dass unsere Mitbürger mit Migrationshintergrund nicht nur den Schutz im täglichen Leben – wie wir alle – erwarten dürfen, sondern dass Gerichtsprozesse gegen die Helfershelfer von Mördern auch in vertretbarer Zeit zu einem befriedigenden Ende gebracht werden.

Beate Zschäpe mit dunklen Haaren und Halstuch.
Darf es wirklich fünf Jahre dauern, ehe Beate Zschäpe und andere Helfer zweier Rechtsterroristen und Mörder verurteilt werden können? Für Links- und Rechtsterroristen, aber gerade auch islamistische Gewalttäter ist jeder Tag ein weiterer Erfolg, an dem sich Gerichte mit ihnen befassen und Medien eifrig berichten. Der Gesetzgeber ist gefordert, durch Veränderungen bis hin zur Prozessordnung dafür zu sorgen, dass nicht alle anwaltlichen Winkelzüge – mit und ohne Billigung der Angeklagten – einen Strafprozess aufhalten können. Seit den Zeiten der ‚Roten Armee Fraktion‘ (RAF), die Gerichte ebenfalls zur Bühne ihres verqueren Kampfes machten, hätten die Justizminister ja ausreichend Zeit gehabt, die juristische Grundlage für zügigere Verfahren zu legen. (Bild: Screenshot, Süddeutsche Zeitung/Facebook, 19.8.18)

Unglücke, selbst mit Todesfolge, können in einer nicht perfekten Welt vorkommen, doch kann es wirklich sein, dass z.B. beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs im März 2009 zwei Menschen sterben, Kulturgüter zerstört werden und ein Milliardenschaden entsteht, doch bis heute keine abschließende gerichtliche Aufarbeitung erfolgt ist? Vielleicht haben ja auch alle Beteiligten beim Bau der Nord-Süd-Stadtbahn im Umfeld des größten deutschen Kommunalarchivs alles richtig gemacht, woran ich allerdings zweifle, aber in Köln schleppte sich die Aufarbeitung dahin. Um eine Verjährung zu vermeiden, wurden 2014 Verfahren gegen rd. 90 Personen eingeleitet, doch erst 2018 lag ein tragfähiges Gutachten zu den Ursachen vor – und wenn bis März 2019 kein erstinstanzliches Urteil gefällt wird, dann verjähren zumindest die strafrechtlichen Vorwürfe. Nun bin ich weder Bausachverständiger, Polizist noch Staatsanwalt oder Richter, aber bemerkt denn niemand, dass sich der Rechtsstaat bei einer solchen Vorgehensweise zum deutschen Absurdistan entwickelt? Und noch einmal als Hinweis: Ich weiß weder, wer hier die Schuld trägt, noch weiß ich, ob jener zur Rechenschaft gezogen werden kann, aber eines weiß ich sicher: Mit solchen Abläufen macht sich Deutschland lächerlich und wird zur Bananenrepublik.

Baugrube, in die das Kölner Stadtarchiv absackte.
Die Aufarbeitung von katastrophalen Unfällen bei Bauarbeiten bedarf sicherlich der entsprechenden Zeit und aussagefähiger Gutachten, aber wenn wie beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs fast ein Jahrzehnt bis zur umfassenden gerichtlichen Klärung vergeht, dann ist dies blamabel für unseren Rechtsstaat und ein weiterer Schritt zur Bananenrepublik. (Bild: Screenshot, Koeln.de/Facebook, 19.8.18)

Flucht ins Land der Verfolger?

Nochmals zurück zu einem anderen Lehrstück, das bei nicht wenigen Zweifel an unserer Rechtsstaatlichkeit weckt. Wenn ein Flüchtling aus dem kurdischen Bereich des Iraks mit Familie nach Deutschland einreist und angibt, er werde in Kurdistan verfolgt, dann lässt sich die Sachlage auch für das BAMF sicherlich nur schwer abschätzen. Im Fall von Ali B. und seinen Eltern und Geschwistern erging ein ablehnender Bescheid, doch flugs landete eine Klage dagegen vor Gericht, und dank emsiger Anwälte – wer mag ihnen ihr Geschäftsinteresse verdenken? – unterblieb die Ausreise. Dann vergewaltigt und ermordet Ali B. nach jetzigem Ermittlungsstand die 14jährige Susanna und macht sich mit Ersatzpapieren der irakischen Botschaft gemeinsam mit seiner Familie auf in das Land, aus dem er doch wegen Gewaltandrohung (?) geflüchtet war. Mit ihm reiste die gesamte Familie von Düsseldorf aus zuerst nach Istanbul und dann weiter nach Erbil. Da muss ich ja nun wirklich etwas falschverstanden haben – oder? So bedrängt kann sich Ali B. mit seiner Familie in der kurdischen Region wohl nicht gefühlt haben, wenn sie sich ausgerechnet dorthin zurück flüchten, wenn Strafverfolgung in Deutschland droht. Und so mancher Hartz IV-Empfänger wird sich sicherlich fragen, warum diese Flüchtlingsfamilie Geld für internationale Flugtickets hat und er sich mit seiner Familie kaum einen Sonntagsausflug in den Zoo leisten kann.

Verschwimmen denn immer häufiger die Unterschiede zwischen Märchen aus Tausendundeiner Nacht und der Realität? In manchen Medien verhallte der Aufschrei über das Verbrechen des Ali B., stattdessen stand plötzlich der Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, am Pranger, der an der Rückführung von Ali B. aus den kurdischen Autonomiegebieten im Irak beteiligt war. Ja, was denn nun, möchte ich ausrufen? Der Irak und die kurdischen Gebiete befinden sich noch immer im Kampf mit islamistischen Terroristen, die Verwaltung hat zumeist wichtigere Aufgaben als Ali B. einzufangen, und wäre er dort vor Gericht gestellt worden, dann hätten die gleichen Politiker über mögliche Folter und einen unzureichend ausgebildeten Rechtsstaat geschimpft, die sich nun gegen die Rückführung wandten. Für so manchen Zeitgenossen stand auch nicht das Opfer Susanna im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob die Familie von Ali B. wieder nach Deutschland zurückkehren könne. War dies wirklich ernst gemeint? Wer beliebig zwischen dem Irak und Deutschland hin- und her reisen kann, der kann doch nicht gleichzeitig in Deutschland als Flüchtling angesehen werden wollen.

"We miss you Susanna". Aufschrift zu ihrem Gedenken, umgeben von Blumen.
Wenn Flüchtlinge morden oder vergewaltigen, dann rollt die Beschwichtigungswelle durch Deutschland, die kritische Nachfrager hinwegspült – und die Empörung überlassen viele dann der AfD. Wer so handelt, der besorgt das Geschäft der Populisten. Ein Blick nach Italien lehrt, dass sich daraus auch politische Mehrheiten ergeben können. Wie kann es denn sein, dass Ali B. mit seiner Familie in Deutschland als Flüchtling lebt, doch um sich dem polizeilichen Zugriff zu entziehen, da reisen sie gänzlich unbehelligt wieder in den Irak zurück. (Bild: Screenshot, FAZ/Facebook, 10.6.18)

Bundeskanzlerin Merkel hat den Bogen überspannt

Dass die Opfer in unserem Rechtsstaat schnell in Vergessenheit geraten und sich alles um das Befinden der Täter dreht, dies kennen wir seit Jahren. Die Gründung des ‚Weißen Rings‘ im Jahre 1976 resultierte aus eben dieser Erkenntnis. Bedauerlicherweise hat sich daran bis heute nicht allzu viel geändert. „Eine nach Deutschland geflohene Jesidin soll in Schwäbisch Gmünd einem IS-Mitglied begegnet sein, der sie im Irak drei Monate lang gefangen gehalten und mehrmals vergewaltigt hat. Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Freitag, dass eine 19-Jährige im Februar entsprechende Angaben bei der Polizei gemacht hat“, so die ‚Stuttgarter Zeitung‘ am 17. August 2018. Niemand wollte oder konnte ihr beistehen, und so floh sie aus Deutschland zurück in den Irak! Der IS-Terrorist konnte bisher nicht ermittelt werden, doch wäre er nicht der erste Kriminelle, der sich unter die Migranten mischt und die wirklichen Flüchtlinge so in Misskredit bringt. Etwas überrascht es mich allerdings auch in diesem Fall, dass selbst die junge Jesidin nun ausgerechnet wieder zu ihrer Familie in den Irak geflohen ist.

Den Rechtsstaat gilt es zu verteidigen, dies steht außer Frage. Das heißt auch, dass ihn die Politik nicht überfrachten darf. Wer über die Fehlleistungen des BAMF oder die Stapel von anhängigen Verfahren bei Verwaltungsgerichten klagt, der muss sich auch darüber im Klaren sein, wo der eigentliche Grund liegt: in der Politik von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Mit dem Schlachtruf „Wir schaffen das“ kann man zwar das Dublin-Abkommen über den Haufen reiten, aber damit herrscht noch längst keine Ordnung in Sachen Migration. Sondern ganz im Gegenteil! Das BAMF war zu Beginn der Flüchtlingswelle personell nicht ausreichend ausgestattet, und dies gilt auch für die Verwaltungsgerichte, die nun in Klagen von abgelehnten Asylsuchenden untergehen. Hier gilt gleichfalls, dass Recht nicht nach Jahr und Tag gesprochen werden darf, sondern möglichst zeitnah ein Entscheid ergehen muss. Hier kann ich nur von Politikversagen sprechen, denn wer sich bei seinen Handlungen nicht auch die Folgen überlegt, der handelt fahrlässig.

Die betroffene Jesidin im Bild.
Wenn eine Jesidin aus dem Irak ihren IS-Vergewaltiger ausgerechnet in Deutschland wiedersieht, und dies nicht etwa bei dessen Verurteilung vor Gericht, sondern im täglichen Leben, dann stimmt etwas nicht. Polizei und Justiz trifft hier allerdings erst in zweiter Linie mein Vorwurf, sondern die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel trägt die Hauptschuld. Die ab 2015 in hoher Zahl nach Deutschland strömenden Flüchtlinge schufen eine von BAMF, Polizei oder Verwaltungsgerichten nicht sachgerecht beherrschbare Welle. Und so gelingt es bis heute zahlreichen Tätern, sich unter die Opfer zu mischen. Dies spricht der Rechtsstaatlichkeit Hohn. (Bild: Screenshot, Tagesschau/Facebook,19.8.18)

Auf dem Weg nach Absurdistan

Für einige Jahre war ich Schöffe an einem Gericht in Stuttgart und bin rückblickend dankbar, dass ich in kein Verfahren geriet, das sich mühsam dahinschleppte. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass Prozesse nicht zur unendlichen Geschichte werden. Aus meiner Sicht muss der Gesetzgeber alles daransetzen, die Prozessordnungen und den gesamten Rechtsrahmen so zu gestalten, dass Verfahren nicht durch anwaltliche Taschenspielertricks und das Geschäftsinteresse unnötig in die Länge gezogen werden können. Die Politik muss aber auch dafür Sorge tragen, dass Gerichte und Institutionen wie das BAMF – wie bei der Migrationswelle – nicht ohne Rücksicht auf Personal und materielle Ausstattung belastet, ja überlastet werden. Bei Verwaltungsgerichten werden daher Verfahren auf die lange Bank geschoben, die sich nicht mit Asylfragen befassen. Dies schürt nur den Unmut in der Bevölkerung.

Rudolf Diebetsberger spielt in unmittelbarer Nähe des Kleinen Schlossplatzes in Stuttgart Horn für einen guten Zweck.
Dass ein Gericht auch schnell und unbarmherzig vorgehen kann, das beweist die Justiz-Posse um Rudolf Diebetsberger: Er spielte ganz nah am Kleinen Schlossplatz in Stuttgart, doch war Diebetsberger acht Meter vom falschen Weg abgekommen: Wie kann man ernsthaft – ausgerechnet in meiner Geburtsstadt – hier eine Ordnungswidrigkeit erkennen und eine Geldbuße verhängen? Der Hornist erspielt seit Jahren dringend notwendige Hilfsgelder für indische Kinder, die auf der Straße leben oder erblindet sind. Aber dann kommt es noch schlimmer: Als sich Diebetsberger weigert, die Geldbuße zu begleichen, da wandert er nach Stammheim in den Knast. Ausgerechnet dort saßen auch viele RAF-Terroristen, die die Gerichte zu ihrer Bühne degradiert hatten. (Bild: Screenshot, Facebook, 12.1.18)

Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat gehören untrennbar zusammen, und daher ist es auch so wichtig, dass nicht einzelne Rechts- und Linksterroristen oder islamistische Gewalttäter den Rechtsstaat bekämpfen können und mit Hilfe ihrer Anwälte, Gleichgesinnter oder interessierter Medien Gerichte zur Schaubühne machen, und letztendlich dem Rechtsstaat und uns allen auf der Nase herumtanzen. Wenn jeder Winkelzug erlaubt ist, dann landen wir im deutschen Absurdistan, und wenn jede Kritik an einer Gerichtsentscheidung gleich als Angriff auf den Rechtsstaat ausgelegt wird, dann leben wir in einer Bananenrepublik. Selbst der Papst musste sich schon daran gewöhnen, dass seine Verlautbarungen hinterfragt werden, da wird man doch auch an einem Gerichtsentscheid Kritik üben dürfen! Der Rechtsstaat darf sich weder von kriminellen Clans aus dem libanesisch-arabischen Raum wie in Berlin, noch von links- oder rechtsextremen bzw. islamistischen Terroristen am Nasenring durch die Manege führen lassen.

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