Bundestag: Keine Wahlrechtsreform zu Lasten der Bürgernähe

Weniger Wahlkreise und mehr Abgeordnete?

In großen Lettern steht am Reichstag in Berlin zu lesen: DEM DEUTSCHEN VOLKE. Manchmal gewinne ich allerdings den Eindruck, dass die dort sitzenden 709 Abgeordnete eher an sich selbst denken als an das Volk, das sie zu vertreten vorgeben. Damit meine ich nicht nur den unsäglichen Plan, vor dem Deutschen Bundestag einen ‚Sicherheitsgraben‘ auszuheben, sondern auch die Altersversorgung der Parlamentarier, und nicht zuletzt die verschleppte Wahlrechtsreform. Um ein weiteres Ansteigen der Zahl der Bundestagsabgeordneten zumindest zu bremsen, schlug Ralph Brinkhaus kürzlich vor, notfalls auch im Wahlkreis gewählten Abgeordneten ihr Mandat zu verweigern, um so Ausgleichsmandate einzusparen. Für mich ist dies der Gipfel der Unverschämtheit, den die CDU/CSU-Fraktion zwar abmilderte, doch sie setzt nun – wie SPD, FDP, Linke und Grüne – auf weniger Wahlkreise. Wer keine oder kaum Direktmandate zu holen vermag, dem liegt natürlich nichts an Wahlkreisen! Die fehlende Nähe zu den Wählerinnen und Wählern, die beim EU-Parlament mit seinen riesigen Wahlkreisen oft beklagt wird, soll nun auch in Deutschland noch stärker Fuß fassen? Wer weniger Wahlkreise möchte und gar direkt gewählten Vertretern den Parlamentssitz vor die Tür des Reichstags stellen möchte, der vergeht sich an unserer Demokratie!

Ein Mann in T-Shirt und grauer Hose trägt einen blauen Sessel über dem Kopf durch den Plenarsaal.
Hier setzt man nicht einem Abgeordneten den Stuhl vor die Tür, sondern viele zusätzliche Sessel wurden für die konstituierende Sitzung des 19. Deutschen Bundestages in den Plenarsaal hineingetragen. Statt 598 mussten nach der Wahl im September 2017 sage und schreibe 709 Abgeordnete im XXL-Bundestag untergebracht werden. Dies war eine Folge von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Wir Deutschen lieben es eben kompliziert, was allem Anschein nach auch für das Bundesverfassungsgericht gilt. Eine Wahlrechtsreform tut Not. (Bild: Deutscher Bundestag/Achim Melde)

Direktmandate nicht gefährden!

Ich habe viel Verständnis dafür, dass kleinere Parteien, die meist keinen oder nur wenige Sitze direkt erobern, auf Listenwahlen und Ausgleichsmandate setzen, um den in den Wahlkreisen stärkeren Parteien keinen Vorteil zu lassen. Prinzipiell halte ich das Verhältniswahlrecht für besser als ein reines Mehrheitswahlrecht: Im Vereinigten Königreich würde Boris Johnson wohl kaum in der Downing Street als Premierminister sitzen, wenn ihn das Mehrheitswahlrecht nicht bevorzugen würde. Und einen Boris Johnson möchte ich unserem Land nun wirklich ersparen! Für indiskutabel halte ich aber alle Vorschläge, die auf eine Reduzierung der Wahlkreise setzen. Gerade in den Wahlkreisen wird Politik für die Bürger persönlich erlebbar. Dort entscheidet sich auf besondere Weise der Wählerwille und nicht über Politiker, die in parteiinternen Zirkeln auf den Landeslisten nach oben gewandert sind. Wer nun – wie Ralph Brinkhaus – der Meinung ist, man könne doch ab einer bestimmten Obergrenze an Abgeordneten jeweils ein Direktmandat mit einem Ausgleichsmandat verrechnen, der erschüttert mit einem solchen Unsinn auch die demokratischen Grundfesten.

Generell hat sich bei den letzten Wahlen eine größere Diskrepanz zwischen direkt gewonnenen Mandaten und den der jeweiligen Partei rein rechnerisch nach ihrem Gesamtergebnis zustehenden Sitzen ergeben, da CDU und CSU prozentual zwar abgenommen haben, aber dennoch überproportional viele Wahlkreise für sich gewinnen konnten. Vor Ort mag der Stimmanteil zwar auch zurückgegangen sein, doch es hat noch immer für das Direktmandat gereicht. Die AfD – und nicht nur sie – möchte direkt gewählten Abgeordneten mit dem schlechtesten Ergebnis den Sitz verweigern, wenn ihre Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewonnen hat als ihr nach der Gesamtstimmenzahl zustehen. Kaum verwunderlich, dass jede Partei ihre Sitze sichern und gerne der Konkurrenz etwas wegnehmen möchte. Aber es darf nicht das Ziel sein, über Listen gewählte Bundestagsmitglieder weiter zu bevorzugen. Dank der zusätzlichen Ausgleichsmandate haben heute über Listen in den XXL-Bundestag gewählte Parlamentarier ohnehin bereits die Mehrheit. Für mich macht es noch immer einen großen Unterschied, ob sich ein Politiker direkt in einem Wahlkreis bewirbt und dies ohne Absicherung auf der Landesliste, oder ob man auch den einen oder anderen über Listenmandate in den Reichstag mitschleppt!

Blick auf den fast verdeckten Reichstag mit der Glaskuppel. Links und rechts Betonklötze mit Abgeordnetenbüros.
Immer mehr Parlamentarier und ihre MitarbeiterInnen brauchen Platz in Berlin. Das Marie-Elisabeth Lüders-Haus, das Jakob-Kaiser-Haus und das Paul-Löbe-Haus sind so dominant ausgefallen, dass man – je nach Blickrichtung – den Reichstag kaum noch erkennen kann. Und für Parlament und Regierung wird immer noch mehr Bürofläche benötigt. (Bild: Ulsamer)

Pfründen nur kaschieren?

Für völlig überholt halte ich eine Zuordnung der zu vergebenden Parlamentssitze nach Bundesländern. So ergeben sich in einzelnen Ländern Überhangmandate und dadurch auch Ausgleichsmandate, die bei einer bundesweiten Berechnung nicht notwendig wären. Generell halte ich längerfristig beispielsweise eine Entkopplung von Direkt- und Listenmandaten für denkbar. Nach dem Mehrheitswahlrecht direkt gewählte Abgeordnete ziehen – wie bisher – in den Bundestag ein, aber es gibt keine Ausgleichsmandate mehr. Zu diesen 299 dann direkt gewählten Abgeordneten käme weiterhin die gleiche Anzahl über Listen nach den bundesweiten Gesamtergebnissen. Es würden somit weiterhin nach dem Mehrheitswahlrecht die Direktmandate vergeben und nach der Verhältniswahl die Listenmandate, allerdings würde es weder Überhang- noch Ausgleichsmandate geben. Ich bin mir bewusst, dass dies ein großer Schritt wäre, der unsere Verfassung betrifft und selbstredend entsprechend juristisch abgesichert werden muss, aber er würde alle Verrechnungsprobleme lösen. Die kleineren Parteien, die keine oder nur wenige Wahlkreise erobern, werden einen solchen Systemwandel blockieren. Leider. Und eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung ist auch nicht absehbar.

Aber bei allen Vorschlägen, die jetzt auf dem Tisch liegen, erhöht sich die Zahl der Abgeordneten weiter, und dies bei einer Reduzierung der Wahlkreise, was für mich nach besserer Kaschierung der Pfründe klingt, damit der Unmut der Bürgerschaft nicht allzu groß wird. Auch ich sehe die Gefahr, dass der für 598 Abgeordnete vorgesehene Bundestag weiter über die jetzigen 709 Mitglieder hinauswächst, insbesondere dann, wenn sich die Parteienlandschaft weiter zersplittert. Die SPD will für die nächste Wahl eine Deckelung bei 690 Abgeordneten – immerhin fast 100 mehr als ursprünglich angedacht -, und es sollen dann überzählige Überhangmandate gestrichen werden. Diese sogenannten Überhangmandate sind allerdings vom Volk direkt gewählte Abgeordnete! Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Friedrich Ebert einen solchen Vorschlag gutheißen würde! Die Union hat sich nach dem dilettantischen Vorschlag von Brinkhaus auf ein nicht weniger fragwürdiges Modell geeinigt: 280 statt 299 Wahlkreise plus sieben Überhangmandate, die nicht ausgeglichen werden sollen. Hier spekulieren CDU/CSU auf das Bundesverfassungsgericht, das bei seinen letzten Entscheidungen einen gewissen Spielraum offenließ, ab dem Ausgleichsmandate notwendig werden.

Gruppe bunt gekleideter FahrradfahrerInnen, im Hintergrund der Reichstag mit der Glaskuppel.
Zur Bürgernähe des Deutschen Bundestags gehört auch die Verankerung in den Wahlkreisen! Daher darf die Verkleinerung der Abgeordnetenzahl nicht über eine Reduzierung der Wahlkreise erfolgen. (Bild: Ulsamer)

Mut zur Innovation

Bisher fehlt den Bundestagsparteien die Bereitschaft, über wirklich neue und innovative Wege für eine Wahlrechtsreform nachzudenken. Ich kann auch keine Mehrheit für ein zukunftsweisendes System erkennen, das eine komplette Aufspaltung in Mehrheits- und Verhältniswahl, in Direkt- und Listenmandate ermöglichen würde. Die bisherigen Konzepte sind aus meiner Sicht dauerhaft nicht tragfähig. Wer heute die Wahlkreiszahl reduziert, der muss es in nicht allzu ferner Zukunft vermutlich erneut tun, wenn sich die Aufsplitterung der Parteienlandschaft fortsetzt. Und ein aus dem Parteiengetümmel resultierender ‚Deckel‘ wird zu einem Dauerbrenner beim Bundesverfassungsgericht werden.

Wenn der Bund der Steuerzahler die Kosten für den Bundestag mit einer Milliarde Euro jährlich moniert, dann hat er recht! Deutschland hat mit 709 Abgeordneten das größte demokratisch gewählte Parlament der Welt. Übertroffen wird unser XXL-Bundestag nur vom chinesischen Volkskongress, der allerdings eine Akklamationsveranstaltung für die kommunistische Regierung darstellt. Nicht nur die Zahl der Abgeordneten sprengt im Berliner Reichstag inzwischen alle Räumlichkeiten, was die gewaltigen Gebäude belegen, die in Berlin den kleinen Reichstag geradezu bedrängen: Abgeordnete und ihre Mitarbeiter bevölkern diese Gebäudekomplexe zuhauf. Manchmal frage ich mich, ob wirklich jeder Schnickschnack im Reichstag notwendig ist? Ein Blick ins britische Unterhaus zeigt die Unterschiede mehr als deutlich.

Wenn die Zahl der Wahlkreise reduziert werden sollte, dann müssten auch die über Listen vergebenen Mandate reduziert werden. Geschieht das nicht, dann wird der Einfluss der Bürger auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags weiter verringert. Wir brauchen eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung, die die Direkt- von den Listenmandaten entkoppelt – und die Probleme wären gelöst. Im Vordergrund muss das Wohl der Gemeinschaft bei einer Wahlrechtsreform stehen und nicht der kurzfristige Vorteil für einzelne Parteien.

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