Ist FDP-Chef Christian Lindner ein politisches Chamäleon?
Kaum als Bundesfinanzminister im Amt, versucht es der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner mit einem Taschenspielertrick: 60 Mrd. Euro an Kreditermächtigungen, die für den Kampf gegen die Coronapandemie im abgelaufenen Haushaltsjahr 2021 nicht benötigt wurden, sollen in den Energie- und Klimafonds (EKF) fließen, obwohl die damit zu finanzierenden Aufgaben noch gar nicht definiert sind. Am 15. Dezember 2021 habe ich mich in meinem Blog unter dem Titel „Nachtragshaushalt: Vom ‚Wumms‘ zum ‚Booster‘. Seifenblasen von Olaf Scholz und Christian Lindner“ kritisch mit Lindners obskurer Vorgehensweise auseinandergesetzt, und so muss ich schon sagen, dass ich die Aussage des Bundesrechnungshofs begrüße, der die Finanztricks von Olaf Scholz und Christian Lindner mit dem Etikett „verfassungsrechtlich zweifelhaft“ einstuft! Der Bundesrechnungshof rät in einem Sonderbericht „Bundesregierung sollte auf 2. Nachtragshaushalt 2021 verzichten“. Da kann ich nur zustimmen.
Hütchenspieler in der Bundesregierung?
Ich stelle mir vor, Christian Lindner würde die FDP in der Opposition führen und die Regierung würde mit solchen Tricks versuchen, Kreditvolumina ins nächste Jahr zu retten, um sich dann 2023 brüsten zu können, die Schuldenbremse wieder durchtreten zu können. Lindner würde zu den härtesten Kritikern einer vergleichbaren Vorgehensweise zählen. So kommt die Kritik jetzt nicht von Lindner, sondern vom Bundesrechnungshof: „Die Bildung kreditgedeckter Rücklagen in Sondervermögen hebelt die Schuldenregel aus und präjudiziert kommende Haushaltsberatungen“, unterstreicht der Bundesrechnungshof. „Dies verletzt das Jährlichkeitsprinzip und beeinträchtigt das parlamentarische Budgetrecht.“ Es ist höchste Zeit, dass Christian Lindner, der gerne über Transparenz im Finanzbereich philosophierte, auf den Boden der Redlichkeit zurückgeholt wird.
„Der für eine durch einen Notlagenkredit auf Basis der Schuldenregel erforderliche unmittelbare Veranlassungszusammenhang zwischen der Zuweisung von 60 Mrd. Euro an den EKF und der Bekämpfung der Corona Pandemie ist nicht schlüssig erläutert“, so der Sonderbericht des Bundesrechnungshofs. Berechtigt ist sicherlich auch der Hinweis des Rechnungshofs, dass vor einer solchen Übertragung von Kreditermächtigungen zuerst geprüft werden müsste, ob die geplanten Aufgaben nicht aus Rücklagen finanziert werden könnten, „die in den Haushalten 2015 bis 2019“ angesammelt wurden und über 48 Mrd. Euro betragen. Wenn ich die überaus kritische Einschätzung des Bundesrechnungshofs lese, dann habe ich den Eindruck, dass sich Bundesfinanzminister Lindner als politscher Hütchenspieler versucht und ihm Bundeskanzler Scholz dabei den Rücken freihält.
Nachtragshaushalt zurückziehen!
Christian Lindner, der sich in den Koalitionsverhandlungen noch als tapferer Ritter gerierte, der die Schuldenbremse verteidigt, hat sich als politisches Chamäleon in der Ampelregierung schnell gewandelt. Kommt da die überwunden geglaubte Umfaller-FDP zum Vorschein? Ich hoffe nicht. „Basis für die Schuldenregel bildet die verfassungsrechtlich abgesicherte Haushaltssystematik. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz der Jährlichkeit. Danach gelten Ermächtigungen bei den Ausgaben und bei den Einnahmen (einschließlich Nettokreditaufnahmen) sowie bei den Verpflichtungsermächtigungen grundsätzlich nur für dasjenige Jahr, für das der Haushaltsplan festgestellt wird (Planungsjahr). Kreditermächtigungen, die explizit zur Deckung von Ausgaben in kommenden Haushalten eingesetzt werden sollen, stehen diesem Grundsatz diametral entgegen“, so nochmals der Bundesrechnungshof. Nun bin ich Soziologe und kein Finanzwissenschaftler, doch es ist geradezu skurril, dass die Ampelregierung von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP die Kreditermächtigungen in einem zweiten Nachtragshaushalt umwidmen möchte, obwohl das Haushaltsjahr 2021 nun wirklich abgelaufen ist. „Eine parlamentarische Beschlussfassung über einen Nachtragsentwurf nach Abschluss des Haushaltsjahres widerspricht der Funktion eines Haushaltsplans als Planungsinstrument.“ Auch hier kann ich dem Bundesrechnungshof nur zustimmen und mich wundern, dass die Ampelregierung dies wohl anders sieht.
„Nach allem stellt die im 2. NTE 2021 veranschlagte Zuweisung an den EKF unter Nutzung noch vorhandener Notlagenkredite einen verfassungsrechtlich relevanten Verstoß gegen die Schuldenregel dar“, betont der Bundesrechnungshof und verweist auf die Möglichkeit im derzeit diskutierten Haushalt 2022 notfalls entsprechende Kreditvolumina einzuplanen. Genau dies möchte aber Lindner vermeiden und lieber Kreditermächtigungen der vorhergehenden Regierungszeit nutzen, denn dann sind es auf den ersten Blick nicht ‚seine‘ Schulden. Die Forderung des Bundesrechnungshofs ist mehr als deutlich: „Der Bundesrechnungshof empfiehlt deshalb, auf die Zuführung an den EKF und damit auf den 2. NTE 2021 insgesamt zu verzichten. Dies wäre ein klares Signal, dass die Schuldenregel gerade in schwierigen finanzwirtschaftlichen Zeiten konsequent angewendet wird.“ Bereits vor dem Bundesrechnungshof hatte der Präsident des Bunds der Steuerzahler, Reiner Holznagel, gleichfalls gefordert: „Die Regierung sollte den Nachtragshaushalt zurückziehen und eine vernünftige Finanzierung ihrer Wunschprojekte im Zuge des regulären Haushaltentwurfs für 2022 präsentieren!“
Verfassungsrechtliche Bedenken
„Der Bundesrechnungshof hält den Entwurf eines Zweiten Nachtragshaushalts 2021 für verfassungsrechtlich zweifelhaft“, so die Quintessenz der Prüfung durch den Bundesrechnungshof. Und: „Sollte der Nachtrag dennoch beschlossen werden, würde eine verfassungsgerichtliche Überprüfung Rechtsklarheit schaffen.“ CDU/CSU haben den Weg zu einer solch höchstrichterlichen Prüfung bereits eingeschlagen. Wäre es nach dem Bericht des Bundesrechnungshofs nicht an der Zeit, dass die Ampelregierung ihre Finanztricksereien beendet? Von Christian Lindner hätte ich als Bundesfinanzminister nicht erwartet, dass er mit Kreditermächtigungen die Schuldenbremse umgehen möchte, die er einst verteidigte. Ist Christian Lindner ein Chamäleon, das je nach Interessenlage seine Haltung ändert?
Die Coronapandemie und der Klimawandel müssen bekämpft werden, und zwar nachhaltig! Dies ist keine Frage für mich! Die entsprechenden Kosten müssen wir selbstverständlich alle tragen! Allerdings ist die Umwidmung von Kreditermächtigungen, die für den Kampf gegen die Coronapandemie beschlossen wurden, der falsche Weg. Es macht keinen Sinn aus parteitaktischen Gründen die Belastungen, die durch eine energiepolitische Neuausrichtung und für den Klimaschutz entstehen, zu verschleiern.
Zum Beitragsbild
In der Opposition und selbst noch in den Koalitionsverhandlungen setzte sich der FDP-Bundesvorsitzende für den Erhalt der Schuldenbremse und Transparenz im Staatshaushalt ein. Kaum sitzt Lindner als Bundesfinanzminister in der Ampelkoalition, da versucht er mit Tricksereien Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro umzuwidmen, und der Bundesrechnungshof meint „verfassungsrechtlich zweifelhaft”. Lindner ist eben doch ein politisches Chamäleon. Das tierische Exemplar wurde in der Stuttgarter Wilhelma aufgenommen. (Bild: Ulsamer)