Bürgerbeteiligung wird zum Deckmäntelchen

Sanierung des Opernhauses in Stuttgart ohne echte Debatte

Das Opernhaus in Stuttgart, in dem auch die weltbekannte Kompagnie des Stuttgarter Balletts auftritt, braucht eine Sanierung, das ist keine Frage. Aber eine Milliarde Euro als prognostizierte Gesamtkosten ist dann doch ein dicker Brocken. Das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart werden sich als Träger die Kosten teilen, und so richten sich meine kritischen Einschätzungen an Stadt und Land. „Erst vergammeln lassen, dann teuer sanieren“, so überschrieb ich meinen ersten Blog-Beitrag zur Opernsanierung, denn die institutionellen Träger haben sich viel zu lange nicht gegen den Verfall gestemmt, und nun wollen sie mit dem Einbau einer Kreuzbühne und der Errichtung einer Interimsspielstätte tief in die Kasse greifen, die jedoch Corona-bedingt ohnehin an Schwindsucht leidet. Über solche Großprojekte sollte nicht ohne Bürgerbeteiligung entschieden werden, und so sehen dies in der Theorie auch Landesregierung und Stadtobere, die Praxis sieht allerdings ganz anders aus: 40 bis 50 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte BürgerInnen sollen zwar ihren Senf dazu geben, aber sie dürfen nicht über vorhandene Alternativen diskutieren, sondern sie müssen sich artig auf das von Stadt und Land bereits festgelegte Konzept konzentrieren. So wird Bürgerbeteiligung zur Farce!

Übersicht über die Redner des ersten inhaltlichen Tags der Bürgerbegeteiligung.
Keine Überraschung lässt die Tagesordnung für das erste Bürgerforum zu: Die Befürworter des Sanierungs- und Baukonzepts von Stadt und Land sind als Vortragende unter sich. Keine Alternativen werden vorgestellt, kein Kritiker kommt zu Wort. (Bild: Screenshot, baden-wuerttemberg.de, 12.10.2020)

Bürgerschaft sollte Alternativen diskutieren

„In einem mehrjährigen Prozess im Verwaltungsrat der Staatstheater hat sich das Gremium für eine Sanierung und Erweiterung des Opernhauses entschlossen, unter anderem auch weil ein Neubau teurer wäre“, so heißt es auf der Internetseite der Staatstheater Stuttgart. Damit steht die Entscheidung fest, und die eingeladenen BürgerInnen dürfen dann vielleicht noch über zusätzliche Lichtschalter entscheiden. Dies erinnert an ein Malbuch für Kinder: Alle Linien sind vorgegeben, und man kann nur noch die Farben auswählen. Alternativen wie sie u.a. der Verein ‚Aufbruch Stuttgart‘ vorschlägt oder grundsätzliche Kritik an der Höhe der Ausgaben, die ebenfalls in der Öffentlichkeit diskutiert werden, sollen keine Rolle spielen. So sollte Bürgerbeteiligung schon mal gar nicht ablaufen, wenn ein grüner Ministerpräsident und ein grüner Oberbürgermeister regieren! Da kann die für ‚Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung‘ zuständige Staatsrätin Gisela Erler lange in der Stuttgarter Zeitung berichten, als sie auf den späten Start des Beteiligungsprozesses angesprochen wird: „Ganz unabhängig davon dient die Bürgerbeteiligung nicht der Befriedung, da es gar keinen Unfrieden gibt.“

Erler diagnostiziert nur einen Unruhestifter: „In der Stadt gibt es mit Ausnahme der Kritik des Vereins Aufbruch Stuttgart gar keinen grundsätzlichen Streit über das Vorhaben.“ Wenn Erler schon vorab alles weiß, dann kann man sich die Bürgerbeteiligung auch gleich sparen. Vielleicht sollte die Staatsrätin mal mit Stuttgartern – beispielsweise mit Gemeinderatsmitgliedern – oder anderen Baden-Württembergern sprechen, dann würde sie schnell Vorbehalte gegen dieses Milliarden-Projekt erkennen. Die Vorgehensweise in Sachen Opernhaus irritiert mich, denn bei einem Vorhaben eines Industrieunternehmens, an dem ich beteiligt war, legte Ministerpräsident Winfried Kretschmann zurecht großen Wert auf eine intensive Einbeziehung der Bürgerschaft. Und diese Beteiligung der Bürger vor Ort, aber auch der interessierten Vereine und Verbände sowie der Mandatsträger trug zu unserem Erfolg bei. So hoffe ich, dass die grün-schwarze Landesregierung doch noch umschwenkt und eine echte Bürgerbeteiligung ermöglicht. Bürger können sich nur dann sinnvoll einbringen, wenn ihre Kenntnisse und Meinungen auch zur Entscheidungsfindung beitragen und ihre Treffen nicht nur bürgerschaftliche Tünche für bereits fixierte Planungen abgeben.

Screenshot aus der Internet-Seite der Staatstheater Stuttgart. Blick auf das Gebäude von 1912.
Die Staatstheater Stuttgart, die von der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg getragen werden, gehen auf ihrer Internetseite ausführlich auf die Sanierung des Opernhauses sein. Als ich die Texte gelesen habe, kamen mir Zweifel an der Sinnhaftigkeit der erst jetzt angelaufenen Bürgerbeteiligung: Es wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die wichtigen Entscheidungen schon gefallen sind: „In einem mehrjährigen Prozess im Verwaltungsrat der Staatstheater hat sich das Gremium für eine Sanierung und Erweiterung des Opernhauses entschlossen, unter anderem auch weil ein Neubau teurer wäre.” Damit werden gleich mal alle Alternativen flott vom Tisch gewischt. Was soll dann noch eine Pseudo-Beteiligung von 40 bis 50 zufällig ausgewählten Bürgern? (Bild: Screenshot, staatstheater-stuttgart.de, 12.10.2020)

Mal kurz die Fassade verrücken!

Schaut man sich unvoreingenommen die Informationen der Staatstheater Stuttgart an, dann wird klar, dass diese Daten und Aussagen nicht als Grundlage einer echten Bürgerbeteiligung dienen können. Einige kurze Beispiele sollen dies verdeutlichen. Bei der Frage „Sollte man auf eine Kreuzbühne verzichten?“ antworten die Staatstheater-Verantwortlichen: „Für den Einbau der Kreuzbühne wird eine Kostenspanne von 20 bis 26 Millionen Euro auf Basis heutiger Preise veranschlagt, beziehungsweise – wieder einschließlich der absehbar steigenden Baupreise – 27 bis 35 Millionen Euro. Da die Bühnentechnik sowieso ausgetauscht werden muss, spielt sie in dieser Kostenspanne keine Rolle.“ Na dann, möchte man sagen: Die ‚paar‘ Millionen bei einer Milliarde Gesamtkosten, da kann man sich ja eine Diskussion sparen. Ganz vergessen wird in diesem Textblock zu erwähnen: „Für den Einbau einer Kreuzbühne müsste der Littmann-Bau an einer Seite um etwa 2,50 Meter verbreitert werden.“ Dies bedeutet eine Veränderung des Gesamtensembles, das unter Denkmalschutz steht, aber vielleicht gilt der nicht für Stadt und Land: das Landesdenkmalamt ist ja eine Landesbehörde. Mit einer solchen Argumentation werden zentrale Probleme unter den Theaterteppich gekehrt: Wenn der Einbau einer Kreuzbühne ein historisches Gebäude durch die Verschiebung einer Fassade verändert, dann müsste eben auch über Alternativen – z. B. ein Neubau an anderer Stelle – gesprochen werden. Doch dies versuchen Stadt und Land seit Beginn der öffentlichen Diskussionen zu verhindern. Ein Neubau, der die Interimsspielstätte ersetzen könnte, würde dann die Sanierung des Littmann-Baus so reduzieren, dass das ursprüngliche Gesamtbild erhalten bliebe.

Ich erinnere mich noch an einen Ortstermin, als ich auf der Schwäbischen Alb bei Münsingen mit einer Vertreterin des beamteten Denkmalschutzes unterwegs war. Es ging um den Schutz eines Sportplatzes, den einst die französische Armee angelegt hatte, und eine kleine Betonmauer war in der Nähe kaum zu finden: doch alles gehöre zum Ensemble des früheren Truppenübungsplatzes, so wurde ich belehrt. Wir konnten uns über ein kleines Bauvorhaben einigen, da eine Messstrecke auf einen Damm gelegt wurde und so nicht in das Bodendenkmal eingreift. Auch die kleine Betonmauer ließ sich im Gebüsch finden und erhalten. Für mich war diese Vorgehensweise kein Problem, denn ich messe dem Denkmalschutz eine große Bedeutung zu. Aber gilt er nicht erst recht für ein historisches Gebäude wie das Opernhaus aus dem Jahre 1912, das – im Gegensatz zum erwähnten Betonmäuerchen – von zahlreichen Menschen täglich betrachtet wird und sicherlich einen höheren Wert darstellt – als ein Nachkriegssportplatz? Da soll an der historischen Oper einfach die Fassade um 2,50 Meter vorgerückt werden, weil dies der Anspruch der Theaterverantwortlichen ist?

Das Opernhaus von der B14 aus gesehen, daneben das Kulissengebäude in Beton.
Die Staatstheater Stuttgart sollen auch einen neuen Kulissenbau erhalten. Vielleicht geht es ja ohne die bisherige Brutalität in Beton! Bei allen Erweiterungsgebäuden sollte man sich am Machbaren orientieren, was durchaus nicht gleichbedeutend mit dem obersten Preissegment ist. Jahr für Jahr berappen wir Steuerzahler erkleckliche Summen für die Staatstheater Stuttgart – Oper, Ballett und Schauspiel: rd. 120 Millionen EURO werden hier über die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg ausgegeben. Jetzt ist für Sanierung und Erweiterung eine zusätzliche Milliarde in der Diskussion. (Bild: Ulsamer)

40 – 50 BürgerInnen für Alibiveranstaltung?

Die Beteiligung der Bürgerschaft an Planungen und politischen Entscheidungen halte ich für überaus wichtig, denn die Bürger sind auch diejenigen, die im öffentlichen Bereich für die jeweiligen Vorhaben als Steuerzahler die Rechnung begleichen. Aber es macht wenig Sinn, wenn die grundsätzliche Entscheidung in politischen Gremien schon gefallen ist: Sanierung, Erweiterungs- und Interimsgebäude für das Opernhaus in Stuttgart wurden im Grunde schon durchgewinkt. Die Partizipation der Menschen muss jedoch früher ansetzen, wenn sie einen echten Beitrag zur Entscheidungsfindung leisten sollen. Daher ist es höchst fragwürdig, wenn Staatsrätin Erler betont „in Irland wurde sogar ein komplexer Sachverhalt wie die Abtreibungsfrage in einem solchen Verfahren erörtert.“ Das ist richtig: einbezogen wurden 100 irische Bürger, aber sie diskutierten die Grundsatzfrage ‚Abtreibung zulassen‘ mit allen Schattierungen. Genau dieses erfolgt beim Opernhaus nicht, denn die politische Ebene hat bereits eine Vorentscheidung getroffen! Das Beispiel aus Irland ist somit hochinteressant, aber es sichert nicht die Vorgehensweise von Staatsrätin Erler & Co. ab – ganz im Gegenteil!

Als Soziologe bin ich der Ansicht, dass zur „Dialogischen Bürgerbeteiligung“ – wie sie Erler nennt -, gerade auch die direkt Interessierten einen Beitrag leisten sollten. Wer nur auf Zufallsauswahl setzt und 40 – 50 Baden-Württemberger zusammentrommelt, der kann auch gleich ein Befragungsinstitut beauftragen – vorausgesetzt bei der Bürgerbeteiligung herrscht überhaupt ein gewisses Maß an Repräsentativität. Wer es als Politiker geschickt anstellt, der sorgt bei seiner ‚Zufallsauswahl‘ dafür, dass sich die Kritiker im Forum nicht ballen können. Und wenn dann auch noch grundsätzliche Alternativen ausgeschlossen werden, kann man sich die Debatte von vorne herein sparen.

Schulgebäude aus behauenem Naturstein aus dem Jahr 1903.
Vom Aufbruch Stuttgart, dessen Wortführer der ehemalige TV-Moderator Wieland Backes ist, wurde ein Neubau für das Opernhaus auf dem Gelände des Königin-Katharina-Stifts vorgeschlagen. Hier würde ich nicht folgen wollen, denn das heutige Gebäude des Gymnasiums stammt aus der gleichen Zeit wie das Opernhaus: es wurde 1901/03 errichtet. Den Gedanken, ein neues Opernhaus an der Unteren Königstraße zu errichten, würde ich dagegen befürworten, da dort ohnehin umfassende Veränderungen im Immobilienbereich anstehen. Auch wäre dies ein städtebaulich spannendes Unterfangen, denn es läge zwischen Littmann-Bau und neuem Opernhaus lediglich der Schlossgarten mit dem Schauspielhaus – ein perfektes Ensemble sogar mit Hotel könnte so entstehen. Der Neubau würde ebenfalls ein eigens zu errichtendes Interimsgebäude überflüssig machen, das jetzige Opernhaus könnte in der Struktur saniert und dann für das weltbekannte Ballettensemble genutzt werden. (Bild: Ulsamer)

Nicht übersehen sollten auch Kulturbeflissene und dafür weniger empfängliche Bürger, dass die Zeit der vollen Taschen bei Politikern – nicht nur wegen Corona oder den Kosten des Klimawandels – zu Ende gehen. In Stuttgart eine Milliarde für die Sanierung und Erweiterung des Opernhauses, in Berlin 400 Mio. Euro für eine „Kulturscheune“ – so der Volksmund – oder gar 600 Mio. Euro für einen Erweiterungsbau des Kanzleramts: Prunk und Protz passen nicht mehr in unsere Zeit!

Bürgerbeteiligung ist wichtig und richtig, und dies gilt ganz besonders für eine sich ausdifferenzierende Gesellschaft, in der gemeinsame Grundüberzeugungen immer mehr zerfasern. Ein Gesprächskreis mit 40 zufällig ausgewählten BürgerInnen aus Stadt und Land – in einem Bundesland mit 11 Mio. Einwohnern – kann eine offene Debatte nicht ersetzen, in die sich die Kritiker und Befürworter, Interessenvertreter, Menschen mit und ohne spezielle Sachkenntnisse einbringen können. Stadt und Land hätten hierfür einen Rahmen bereitstellen können, ja müssen, das wäre echte Bürgerbeteiligung! Ein netter Plausch im kleinen Kreis ist nur ein demokratisches Deckmäntelchen für einen zweifelhaften Entscheidungsprozess.

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